Welche Nebenwirkungen können nach einer chiropraktischen Behandlung auftreten?

Natürlich besteht wie bei allen Therapien in der Medizin, so schonend die von mir angewandten Techniken auch sind, ein Risiko.

 

Der Gesetzgeber verpflichtet, über die Risiken von chiropraktischen Maßnahmen aufzuklären, auch wenn diese äußerst selten sind.

 

 

 

• Vorrübergehende ( 1-5 Tage ) muskelkaterähnliche Beschwerden, auch an nicht Behandelten Stellen. Nach einer Korrektur der Körperstatik werden Strukturen wieder anders bewegt und versorgt.

 

• Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit, Müdigkeit , Abgeschlagenheit, Übelkeit

 

• Steifheitsgefühl, Muskelverkrampfungen, vorübergehende Zunahme der Beschwerden, unangenehmes ausstrahlendes Gefühl.

 

• Auch kann gelegentlich die erwartete Besserung der Symptomatik ausbleiben oder nach einigen Tagen der alte Zustand wieder eintreten. Hier ist eine Nachbehandlung sinnvoll.

 

 

 

Urteil des OLG Stuttgart (vom 20.2.97 – 14 U 44/96) :

 

„ Ein Heilbehandler ( Arzt / Heilpraktiker/ Osteopath) darf sich vor chirotherapeutischen Eingriffen nicht auf den Hinweis beschränken, dass es im Anschluss an die Behandlung auch zu einer Verschlechterung der Beschwerden kommen könnte. Vielmehr ist ein durch einen Bandscheibenvorfall vorgeschädigter Patient darüber in Kenntnis zu setzen, dass es auch bei fehlerfreier Durchführung beim Eingriff zu einer Verlagerung von Bandscheibengewebe und in Folge zu einer spinalen Wurzelkompression kommen kann. Dieser Hinweis ist zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten dringend geboten, wenn ein Erfolg durch die Chirotherapie ungewiss ist, dem Heilbehandler bekannt ist, dass es dem Patienten darauf ankommt, eine Bandscheibenoperation zu vermeiden.“

 

 

 

Kommentar: Bestehen unbekannte Vorschädigungen an der Bandscheibe, klinisch stumme

 

Bandscheibenvorfälle, raumfordernde oder degenerative Veränderungen (Tumore, Metastasen ),

 

könnten diese aktiviert werden und somit zu Schmerzen, bis hin zu neurologischen Symptomen

 

kommen.

 

Bestand bereits eine Vorschädigung können solche Komplikationen ebenso durch Husten, ungeschicktes

 

Bücken, Heben von Lasten oder rückwärts einparken ausgelöst werden.

 

 

 

Urteil des OLG Düsseldorf (vom 08.07.93 302/91)

 

„Über eventuelle Gefahren chiropraktischer Maßnahmen ist aufzuklären.

 

In diesem Urteil wird verlangt, dass der Patient über das Risiko aufgeklärt werden muss, dass es in seltenen

 

Fällen, trotz korrekter Durchführung der chirotherapeutischen Manipulation an der Halswirbelsäule, zu dauerhaften Durchblutungsstörungen des Kopfes kommen kann.“

 

 

 

Kommentar: Solche Komplikationen entstehen meist auf dem Boden einer Vorschädigung der Gefäß-

 

wände und wird häufig durch banale Alltagsbewegungen ausgelöst (spontane Dissektion).

 

Hierbei kann es zur Bildung von Blutgerinnseln kommen, die sich später ablösen können und in Folge

 

Blutgefäße im Gehirn verstopfen könnten (Embolie)

 

 

 

Die am höchsten ermittelte Komplikationsrate (nicht tödlicher Verlauf) der Chiropraktik liegt bei

 

1:400 000 – 1: 2 000 000